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Ungerechtfertigte Google-Bewertungen: Es kommt auf jedes Detail an – Schutz für Kanzleien

12. Februar 2025

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Google-Bewertungen und der Schutz vor ungerechtfertigten Bewertungen: Ein Teilerfolg im Berufungsverfahren

Ein kürzlich gefälltes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg beleuchtet ein wichtiges Thema für alle, die sich gegen unfaire und unzutreffende Bewertungen zur Wehr setzen möchten. Es ging um eine Google-Bewertung, die von einem vermeintlichen "Kunden" einer Rechtsanwaltskanzlei abgegeben wurde. Der Haken: Der Bewerter hatte nie tatsächlich ein Mandat in der Kanzlei.

Der Fall: Negative Bewertung ohne Kundenbeziehung

Der Fall vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen: 13 U 110/23, Urteil vom 4. Juni 2024) stellte die Frage, ob eine negative Google-Bewertung zulässig ist, wenn der Bewerter nie als tatsächlicher Kunde oder Mandant der Kanzlei tätig war. Der Geschäftspartner einer GbR, der nicht selbst Mandant der Kanzlei war, hatte telefonischen Kontakt mit der Anwältin der GbR. Im Rahmen dieses Gesprächs ging es um rechtliche Bedenken bezüglich einer Rechnung für Futter. Um diese Fragen zu klären, sprach der Verkäufer mit der Rechtsanwältin der Gegenseite. Nach dem Telefonat hinterließ er auf Google eine "1-Stern-Bewertung" mit dem Kommentar "Nein", ohne eine spezifische Kritik oder eine erlebte Dienstleistung zu benennen. Dies führte die Kanzlei zu der Frage, ob eine derartige Bewertung, die keinerlei tatsächliche Geschäftsbeziehung widerspiegelt, rechtswidrig ist.

In der ersten Instanz entschied das Landgericht, dass diese Bewertung entfernt werden müsse, da sie den Ruf der Kanzlei ungerechtfertigt schädige und nicht durch eine tatsächliche Mandatsbeziehung gestützt sei. Das Urteil wurde jedoch im Berufungsverfahren überprüft, und das Oberlandesgericht entschied, dass der Bewerter zwar nicht verpflichtet ist, die Bewertung vollständig zu löschen, jedoch hätte er klarstellen müssen, dass seine Erfahrungen nicht auf einem eigenen Mandatsverhältnis mit der betreffenden Kanzlei beruhten. Obwohl der Bewerter mit dem relevanten Leistungsangebot der Kanzlei in Berührung gekommen war, richtete sich die Bewertung vor allem an potenzielle Mandanten, die die Kanzlei möglicherweise beauftragen möchten.

Wie Ihre Kanzlei sich gegen unfaire Bewertungen wehren kann

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts verdeutlicht, wie wichtig es ist, Bewertungen inhaltlich auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und dass in jedem Einzelfall auf die Details ankommt. Auch Kanzleien, die Opfer von falschen oder ungerechtfertigten Bewertungen werden, haben das Recht, diese anzufechten und gegebenenfalls löschen zu lassen, wenn sie den Ruf der Kanzlei ungerechtfertigt schädigen und/oder keine wahre Geschäftsbeziehung zugrunde liegt. Unsere Kanzlei ist auf die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen unfaire und schädliche Bewertungen spezialisiert. Wir helfen Ihnen dabei, gegen ungerechtfertigte Google-Bewertungen vorzugehen und Ihre Rechte zu wahren. Dies umfasst die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Bewertung, die Einleitung von Löschungsverfahren und gegebenenfalls die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, wenn der Ruf Ihrer Kanzlei oder Ihres Unternehmens in unzulässiger Weise geschädigt wird.

Unfaire Bewertungen können gerade für Kanzleien erhebliche negative Auswirkungen haben, wenn potenzielle Mandanten den Eindruck einer schlechten Dienstleistung erhalten. Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Aktenzeichen: 13 U 110/23, Urteil vom 4. Juni 2024) stellt klar, dass nicht jede negative Bewertung uneingeschränkt hinzunehmen ist, insbesondere wenn sie auf falschen oder irreführenden Tatsachen beruht. Kanzleien sollten daher ihre Rechte kennen und sich gegen ugerechtfertigte Bewertungen zur Wehr setzen – und wir unterstützen Sie dabei, diese Rechte effektiv durchzusetzen.

Senden Sie uns noch heute die negative Bewertung zu, indem Sie hier klicken, und wir lassen Ihnen kostenlos unsere Empfehlung zukommen.

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