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Drohkulisse oder legitimes Mittel? Strafanzeige bei negativen Bewertungen

21. März 2025

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Eine einzige negative Bewertung kann ausreichen, um das Vertrauen potenzieller Kunden zu erschüttern. Doch was, wenn die Kritik nicht nur unfair, sondern sogar falsch ist? Immer mehr Unternehmen überlegen, sich mit drastischen Mitteln zu wehren – bis hin zur Drohung mit einer Strafanzeige. Doch ist das wirklich der richtige Weg? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, um sich gegen rufschädigende Bewertungen zu wehren?

Ist eine Strafanzeige wegen negativer Bewertungen möglich?

Grundsätzlich sind Meinungsäußerungen und Kritik durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) geschützt. Das bedeutet, dass Kunden ihre Erfahrungen teilen dürfen – auch wenn sie negativ ausfallen. Eine Strafanzeige ist jedoch dann denkbar, wenn eine Bewertung rechtliche Grenzen überschreitet, beispielsweise durch:

  • Verleumdung (§ 187 StGB): Falsche Tatsachenbehauptungen mit dem Ziel, jemandem zu schaden.
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): Ehrenrührige Behauptungen, die nicht bewiesen werden können.
  • Beleidigung (§ 185 StGB): Direkte, ehrverletzende Aussagen gegenüber dem Unternehmen oder seinen Mitarbeitern.
  • Geschäftsschädigung (§ 823 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB): Unwahre oder rufschädigende Äußerungen, die dem Unternehmen wirtschaftlich schaden.

Konkretes Beispiel aus der Praxis

Ein Online-Shop für Elektronikartikel entdeckt eine negative Bewertung, in der ein Kunde behauptet, dass das bestellte Produkt defekt war und der Kundenservice sich weigere, das Problem zu lösen. Der Shop-Betreiber ist sich sicher, dass dieser Fall nie stattgefunden hat und die Behauptung falsch ist. Wutentbrannt kontaktiert er den Kunden direkt über die Bewertungsplattform und droht mit einer Strafanzeige, falls die Bewertung nicht umgehend gelöscht wird.

Ist das der richtige Weg?

Nein. Eine direkte Drohung mit einer Strafanzeige kann einschüchternd wirken und den Kunden noch weiter verärgern. Zudem besteht das Risiko, dass das Unternehmen als unseriös wahrgenommen wird, was sich negativ auf das Image auswirken kann. Der bessere Weg wäre:

  • Den Kunden freundlich kontaktieren und um eine Klärung bitten.
  • Prüfen, ob die Bewertung tatsächlich falsch oder missverständlich ist.
  • Falls die Bewertung unwahr ist, juristischen Rat einholen, anstatt direkt mit einer Anzeige zu drohen.

Wenn eine Bewertung rechtswidrig ist, gibt es neben der Strafanzeige weitere Möglichkeiten:

  • Löschungsantrag beim Plattformbetreiber: Viele Plattformen bieten Mechanismen zur Meldung unzulässiger Inhalte.
  • Abmahnung mit Unterlassungserklärung: Eine juristische Abmahnung kann dazu führen, dass die Bewertung entfernt wird.
  • Zivilrechtliche Klage: Falls ein erheblicher Schaden entstanden ist, kann ein Unternehmen Schadensersatz fordern.

Fazit: Lassen Sie sich juristisch beraten!

Unternehmen dürfen gegen unfaire oder rechtswidrige Bewertungen vorgehen, sollten jedoch mit einer Strafanzeige nur dann drohen, wenn wirklich ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt. Eine vorschnelle oder unbegründete Drohung kann rechtliche Risiken bergen und das eigene Ansehen weiter schädigen. Stattdessen empfiehlt es sich, strategisch klug vorzugehen und auf juristische Expertise zu setzen.

Wenn Sie mit negativen Bewertungen kämpfen und rechtliche Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere Kanzlei ist auf den Schutz vor rufschädigenden Bewertungen spezialisiert und berät Sie umfassend zu den besten rechtlichen Schritten. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung!

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